MUSS VON ALLEN STUDIERENDEN BELEGT WERDEN, DIE EVANGELISCHE RELIGION IN IHRER KOMBINATION HABEN; KANN ABER AUCH VON ALLEN ANDEREN GEWÄHLT WERDEN
Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen A – B – C
Sommersemester 2026
Stand: 27.02.2026
| Modul Evangelische Theologie 8 (8 ECTS = 3 Lehrveranstaltungen): 9632 – Wählen Sie drei Veranstaltungen aus den Bereichen A, B oder C aus (jeder Bereich darf nur einmal belegt werden) |
| Campo 96321 (Regelmäßige Teilnahme zu A) |
| Campo 96322 (Regelmäßige Teilnahme zu B) |
| Campo 96323 (Regelmäßige Teilnahme zu C) |
| Campo 96324 (variabel in einer der drei Lehrveranstaltungen) |
| [A] Religiöse Aspekte von Bildung und Erziehung |
| Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (Irebor, vhb-Kurs, Anmeldung über vhb.org) |
| Alttestamentliche Themen im Religionsunterricht (Kriesten / Nentel) |
| und |
| [B] Religion/Religionen als pädagogisch-anthropologische Realität |
| Einführung in das Judentum (Langnas) – NICHT FÜR HAUPTFACHSTUDIERENDE |
| Einführung in den Islam (Poya) – NICHT FÜR HAUPTFACHSTUDIERENDE |
| „Ich schenk‘ dir eine Geschichte“ – Erzählen im Religionsunterricht (Kriesten / Gehrig; Blockseminar 08.-10.05.26) |
| „Girls just wanna have fun“ – Frauen und Mädchen als Akteurinnen des (religiösen) Lernens (Held) |
| „Größer aber ist die Liebe?“ – Was bleibt, wenn wir Liebe neu denken (Irebor / Richel) |
| Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (Irebor, vhb-Kurs, Anmeldung über vhb.org) |
| Wer spricht? Wer fehlt? – Rassismuskritisch unterrichten und lernen im (Religions-)Unterricht (Irebor) |
| (Religions-)Unterricht in Bewegung – bewegter (Religions-)Unterricht (Held) |
| und |
| [C] Ethische Probleme aus theologischer Sicht |
| Grundfragen der theologischen Ethik (Schleicher) |
| Studierende des Lehramtes für Grundschulen können mit dem LAEW-Modul „Evangelische Theologie 9632“ (8 ECTS) und zwei Modulen aus dem Freien Bereich 8742 & 8743 das „Ergänzungsstudium Religionslehre Dritteldidaktik“ absolvieren und erhalten so die Möglichkeit zusammen mit dem Abhalten einer Unterrichtsstunde, später auch Religionslehre in der Grundschule unterrichten zu dürfen. |