Evangelische Theologie LAGS/MS (9632 – 8er-Modul) – SoSe23
Evangelische Theologie LAGS/MS (8er-Modul 9632)
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MUSS VON ALLEN STUDIERENDEN BELEGT WERDEN, DIE EVANGELISCHE RELIGION IN IHRER KOMBINATION HABEN; KANN ABER AUCH VON ALLEN ANDEREN GEWÄHLT WERDEN
Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen A – B – C
Sommersemester 2023
Stand: 11.04.23
| Modul Evangelische Theologie 8 (8 ECTS = 3 LV’s): 9632 |
| MeinCampus 96321 (Regelmäßige Teilnahme zu A) |
| MeinCampus96322 (Regelmäßige Teilnahme zu B) |
| MeinCampus 96323 (Regelmäßige Teilnahme zu C) |
| MeinCampus 96324 (variabel in einer der drei Lehrveranstaltungen) |
| [A] Religiöse Aspekte von Bildung und Erziehung |
| Digitalisierung als theologische und religionsdidaktische Herausforderung (Pirner) |
| Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (Haußmann/Ullmann) |
| und |
| [B] Religion/Religionen als pädagogisch-anthropologische Realität |
| Erzählen und narrative Theologie (Haußmann/Trefzer, Blockseminar 05.-07.05.2023) |
| Religionswissenschaftliche Grundfragen (Haußmann) – Nicht für Hauptfachstudierende! |
| Einführung in das Judentum (Langnas) – Nicht für Hauptfachstudierende! |
| Einführung in den Islam (Poya/Badawia) – Nicht für Hauptfachstudierende! |
| Außerschulische Lernorte (Leipziger, teilgeblockt) |
| „Und wenn sie doch gestorben sind?“ – Sterben, Tod und Trauer im Kontext Schule (Trefzer) |
| Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (Haußmann/Ullmann) |
| und |
| [C] Ethische Probleme aus theologischer Sicht |
| Medizinethik (Schleicher, online) |
| Genderfragen im Unterricht – theologische und pädagogisch-didaktische Perspektiven (Uppenkamp, online) |
| Studierende des Lehramtes für Grundschulen können mit dem LAEW-Modul „Evangelische Theologie 9632“ (8 ECTS) und zwei Modulen aus dem Freien Bereich 8742 & 8743 das „Ergänzungsstudium Religionslehre Dritteldidaktik“ absolvieren und erhalten so die Möglichkeit zusammen mit dem Abhalten einer Unterrichtsstunde, später auch Religionslehre in der Grundschule unterrichten zu dürfen. |
