DARF NICHT BELEGT WERDEN VON STUDIERENDEN, DIE EVANGELISCHE RELIGION IN IHRER KOMBINATION HABEN
Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen A – B – C
Wintersemester 2026/27
Stand: 05.08.2026
| Modul Evangelische Theologie (4 ECTS = 2 Lehrveranstaltungen) – Wählen Sie zwei Veranstaltungen aus den Bereichen A, B oder C aus (jeder Bereich darf nur einmal belegt werden) |
| Campo 96211 (Regelmäßige Teilnahme und Klausur oder mdl. Prüfung) |
| Campo 96212 (Regelmäßige Teilnahme) |
| [A] Religiöse Aspekte von Bildung und Erziehung |
| Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (Kriesten, vhb-Kurs, Anmeldung über vhb.org) |
| Inklusive Lehrkräftebildung (Held) |
| und/oder |
| [B] Religion/Religionen als pädagogisch-anthropologische Realität |
| Blockseminar „Frieden“ (Kriesten/Bedruna) |
| Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (Kriesten, vhb-Kurs, Anmeldung über vhb.org) |
| Interreligiöses Lernen (Held) |
| und/oder |
| [C] Ethische Probleme aus theologischer Sicht |
| Blockseminar „Frieden“ (Kriesten/Bedruna) |
| Einführung in die Ethik in theologischer Perspektive (Dabrock, hybrid) |
| Einführung in die theologische Ethik des Politischen (Glatzel |
| Studierende des Lehramtes für Grundschulen können mit dem LAEW-Modul „Evangelische Theologie 9632“ (8 ECTS, dafür entfällt dann 9621) und zwei Modulen aus dem Freien Bereich 8742 & 8743 das „Ergänzungsstudium Religionslehre Dritteldidaktik“ absolvieren und erhalten so die Möglichkeit, zusammen mit dem Abhalten einer UV, später auch Religionslehre in der Grundschule unterrichten zu dürfen. |